ROVER 'Scarab'

Patent

1931

Rover Scarab Patentzeichnungen
Patent - Legende
aHintere Antriebsachsen
Rear driving axles
bKreuzgelenke
Universal joints
cMotorblock (einschl. Getriebe)
Casing (also encludes transmission)
dMotor
Engine
eRahmen-Längsträger
Longitudinal frame members
fTräger
Bearers
gQuerträger
Transverse plate
hRad
Wheel
iSpiralfeder oder Gummipuffer
Coil spring or india rubber buffer
jLängsträger
Limbs
j1Konische Buchse
Conical socket
j2Joch
Yoke
kPlatte
Plate
lQuerträger
Transverse beam
mSchwenkbar um eine verstellbare Achse
Pivoted about a fore and aft axle
Patent 375.877 - Eingereicht am 7. April 1931 - Gewährt am 7. Juli 1932
Titel: Verbesserungen an der Hinterradaufhängung von Kraftfahrzeugen
(Improvements in the Rear Suspension of Motor Vehicles)

Wir, THE ROVER COMPANY LIMITED, britisches Unternehmen, und Colonel FRANK SEARLE, britischer Staatsbürger, beide von Meteor Works, Coventry, in der Grafschaft Warwick, erklären hiermit, dass die Natur dieser Erfindung und die Art und Weise, wie sie ausgeführt werden soll, in und durch die folgende Erklärung besonders beschrieben und festgelegt wird:

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf die Hinterradaufhängung von Kraftfahrzeugen der Art, bei der die Differentialwellen in einem vom Rahmen des Fahrgestells getragenen Gehäuse gelagert sind und mit den Straßenrädern mittels universell gelenkiger Antriebsachsen verbunden sind.

Gemäß der vorliegenden Erfindung wird jedes Hinterrad mit seiner Universalgelenkachse von dem Rahmen getragen, der unabhängig montiert ist und sich relativ zum Rahmen des Fahrgestells um eine Achse, die durch oder annähernd durch die Mitte des Kardangelenks verläuft, gegen die Wirkung einer Feder oder eines Gummipuffers heben und senken kann, die zwischen dem äußeren Ende der Achse und dem Ende eines Querträgers angeordnet sind, der in der Mitte um eine Vorwärts- und Rückwärtsachse drehbar ist. Alternativ kann auf die Federn verzichtet und der Querträger durch eine in der Mitte um eine Vorder- und Hinterachse schwenkbare Querlaminatfeder ersetzt werden.

Jede der universalgelenkigen Achsen ist an ihrem äußeren Ende mittels eines v-förmigen Rahmens abgestützt, dessen Glieder Radiusstangen bilden und an ihren inneren Enden um eine durch den Mittelpunkt des Kardangelenks verlaufende Achse drehbar gelagert sind.

Damit die Erfindung klar verstanden und leicht in die Praxis umgesetzt werden kann, wird in der folgenden Beschreibung auf die beigefügte Zeichnung, die die Anwendung der Erfindung auf ein Fahrzeug, in dem der Motor und das Getriebe auf dem Rahmen des Fahrgestells hinter den Antriebsachsen angeordnet ist, Bezug genommen.

Die Abbildungen Fig. l, 2 und 3 sind Seiten-, Front- und Draufsicht jeweils von so viel von dem Fahrzeugchassis, wie notwendig ist, um die Anwendung der vorliegenden Erfindung zu veranschaulichen.

Bezugnehmend auf die Zeichnung, in der mehrere Darstellungen, von denen gleiche Teile durch ähnliche Referenzzeichen bezeichnet sind, a, a stellen die hinteren Antriebsachsen, die mit Hilfe von Kardangelenken b, b mit Differentialwellen in dem Gehäuse c montiert verbunden sind. Im gezeigten Beispiel umschließt das genannte Gehäuse auch das Getriebe und ist zusammen mit dem Motor d als eine Einheit an den Längsträgern e, e des Fahrgestellrahmens durch die Träger f, f und am vorderen Ende durch die Querplatte g befestigt.

Die Lager für die äußeren Enden der Antriebsachsen sind jeweils am Scheitelpunkt eines v-förmigen Rahmens gelagert, der unabhängig voneinander in einer im wesentlichen horizontalen Ebene seitlich von und über dem Rahmen des Fahrgestells angeordnet ist. Die Schenkel j, j des Rahmens bilden Radiusstangen und sind an ihren inneren Enden an der Platte g bzw. am Motorgehäuse d um eine durch oder annähernd durch die Mitte des Kardangelenks b verlaufende Achse angelenkt.

Jeder dieser Schenkel mit seinem Rad h und seiner Kardangelenkachse a kann sich relativ zum Rahmen des Fahrgestells unabhängig voneinander um die genannte Achse heben und senken, und zwar gegen die Wirkung einer Schraubenfeder i oder eines Gummipuffers, die zwischen einer Platte k, die das äußere Ende des v-förmigen Rahmens überbrückt, und dem Ende eines Querträgers l angeordnet ist, der bei m um eine Längsachse an der Oberseite des Gehäuses c oberhalb des Differentialgetriebes angelenkt ist.

Jedes schwenkbare Ende der Schenkel des v-förmigen Rahmens kann mit einer konischen Buchse j1 ausgebildet sein, die zur Aufnahme eines Lagers auf einer entsprechend konischen Nabe oder einem Vorsprung auf der Querplatte g bzw. dem Motorgehäuse geeignet ist. Eine konische Metallscheibe, die auf der Innenseite mit Gummi oder Bre ausgekleidet ist, kann zwischen den Lagerflächen eingeführt werden, und die beiden Teile können mittels eines Bügels j2 zusammengehalten werden, der einen zentralen Einzelpunktkontakt mit der Außenseite der konischen Buchse mittels einer Kugel herstellt und mit der Querplatte g in dem einen Fall und mit dem Motorgehäuse d in dem anderen Fall verschraubt ist.

Anstelle des Trägers l und der Schraubenfedern kann eine querliegende Blattfeder verwendet werden, die in der Mitte an der Oberseite des Gehäuses c angelenkt und an ihren Enden mit den äußeren Enden der v-förmigen Rahmen verbunden ist, die die Lager für die Antriebsachsen tragen.

Es wird festgestellt, dass mit den Hinterrädern in der oben beschriebenen Weise getragen und mit dem hinteren Teil des Fahrgestells um den Drehpunkt des Querträgers oder sein Äquivalent aufgehängt, die Tendenz des Fahrzeugs zu rollen, wenn Kurvenfahrt ist sehr wesentlich reduziert.

Nachdem wir nun insbesondere die Natur unserer genannten Erfindung beschrieben und festgestellt haben, und in welcher Weise dieselbe ausgeführt werden soll, erklären wir, daß das, was wir beanspruchen, ist :
1. Kraftfahrzeuge der hierin genannten Art, gekennzeichnet durch eine Hinterradaufhängung, bei der jedes Hinterrad mit seiner Kardangelenkachse von einem Rahmen getragen wird, der unabhängig montiert ist und sich relativ zum Rahmen des Fahrgestells um eine Achse, die durch oder annähernd durch die Mitte des Kardangelenks verläuft, gegen die Wirkung einer Feder oder eines Gummipuffers heben und senken kann, die bzw. der zwischen dem äußeren Ende der Achse und dem Ende eines Querträgers angeordnet ist, der in der Mitte um eine vordere und hintere Achse schwenkt.
2. Kraftfahrzeuge nach Anspruch 1, bei denen auf die Federn verzichtet und der Träger durch eine in der Mitte um eine Längsachse schwenkbare Querlaminatfeder ersetzt wird.
3. Kraftfahrzeuge nach Anspruch 1, bei denen jede Kardanwelle an ihrem äußeren Ende mittels eines v-förmigen Rahmens oder Radiusstangen gelagert ist, die an den inneren Enden um eine durch oder annähernd durch die Mitte der Kardanwelle gehende Achse schwenkbar sind.
4. Kraftfahrzeuge der hier beschriebenen Art, bei denen der hintere Teil im wesentlichen in der hier beschriebenen und in der beigefügten Zeichnung dargestellten Weise aufgehängt ist.

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